Kostenloser Hörtest:
Wie gut ist mein Gehör?
Unbeschwert und ohne Verständigungsprobleme Gespräche führen, eine sichere Orientierung unterwegs, uneingeschränkter Genuss von Musik und Naturgeräuschen – sehnen Sie sich wieder nach diesen Erlebnissen verbunden mit einem besseren Hörvermögen? Dann kommen Sie gern in unserem Fachgeschäft zu einem kostenlosen Hörtest vorbei, bei dem wir Ihre Hörfähigkeit analysieren und Sie professionell beraten.
Wir möchten Ihnen die Freude an den kleinen Dingen des Alltags wieder zurückgeben: das Lachen des Enkelkindes, das leise Plätschern des Bachlaufs, freudige Gespräche mit Familie und Freunden, das Summen der Bienen und das Vogelkonzert am Morgen. Übrigens: Der Name Coswig wird vom altsorbischen Wort „kos“ abgeleitet, was so viel wie „Amsel“ bedeutet. Wer den herrlichen Gesang dieser Vögel sowie eben genannte Hörerlebnisse unbeschwert genießen möchte – nichts wie auf zu den Hörmännern.
Bei uns stoßen Sie mit Ihren Anliegen auf offene Ohren: Ein kostenloser Hörtest gibt Ihnen Klarheit über Ihr Hörvermögen. Außerdem ist es die wichtigste Voraussetzung für eine Auswahl optimal passender Hörgeräte. Jeder Hörtest beginnt mit einer Erhebung Ihrer Vorgeschichte und einer Bedarfsanalyse. Da jeder Mensch anders hört, möchten wir sicherstellen, dass wir die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse und Ihr perfektes Hörerlebnis finden.
Medizinische Diagnose
Hörprobleme werden je nach Art und Ursache von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt behandelt, sei es Hörminderung, Hörverlust oder Tinnitus. Auch die Verordnung eines Hörgerätes erfolgt durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt, nachdem eine detaillierte Diagnose gestellt wurde. Generell gilt: Je früher ein HNO-Arzt aufgesucht wird, desto besser, um optimal am Alltag teilzuhaben.
Wohin zuerst: HNO-Arzt oder Hörakustiker?
Diese Frage stellen sich tatsächlich viele unserer Kunden. Im Falle einer Beeinträchtigung des Gehörs empfiehlt sich ein Hörtest bei uns im Geschäft. Sollte sich dabei herausstellen, dass Ihr Gehör eine Hörminderung aufweist, konsultieren Sie im nächsten Schritt einen HNO-Arzt. Dieser untersucht den medizinischen Aspekt der Hörminderung, stellt eine Diagnose und überreicht Ihnen eine ohrenärztliche Verordnung für Hörgeräte, sodass Sie später auch einen finanziellen Zuschuss seitens der gesetzlichen Krankenkasse bzw. des privaten Versicherungsträgers erhalten.
Basierend auf dem Rezept des Ohrenarztes können Sie anschließend bei uns verschiedene Hörgeräte ausprobieren und sich für das Modell entscheiden, bei dem Sie die für Sie gewünschte Klangqualität wahrnehmen und welches Ihren Alltag am meisten erleichtert. Gern übernehmen wir nun die Abwicklung der Abrechnungsformalitäten mit Ihrer Krankenkasse für Sie und setzen uns für die Bewilligung des Zuschusses für Sie ein.
Anders ist es bei Verdacht auf Hörsturz oder Tinnitus – hier ist schnelles Handeln essenziell! Je früher die ärztliche Diagnose bei einem Hörverlust erfolgt, desto besser sind die Behandlungschancen. Wartet man zu lange, können die akustischen Erinnerungen im Gehirn allmählich verblassen und das verlorene akustische Wissen muss dann mühsam neu erlernt werden. Zögern Sie daher nicht, Ihre Hörbeeinträchtigung von einem Facharzt überprüfen zu lassen.